Wohnungseigentumsrecht


Die Gemeinschaft mehrerer Eigentümer ist ein schwieriges Gebilde, in dem es gilt, den Interessen aller Eigentümer wie auch den Interessen der Gemeinschaft in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht ordnungsgemäß Rechnung zu tragen.

Dieses Spannungsfeld bedingt ein sehr komplexes Regelwerk, dessen Verständnis und korrekte Anwendung für ein gedeihliches Miteinander unverzichtbar ist.

 

Da das WEG-Recht überdies durch eine Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen geprägt wird, ist eine spezialisierte und qualifizierte rechtliche Betreuung von hoher praktischer Bedeutung.

Als Fachanwälte für Miet- und WEG-Recht setzen wir uns auch im Rahmen unserer Tätigkeit für den ivd durch fortlaufende Rechtsberatung zahlreicher WEG-Verwaltungen für eine korrekte und praxisnahe Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ein.
Hierzu gehört die ordnungsgemäße Zahlung der zur Bewirtschaftung der Immobilie notwendigen Wohn- und Hausgelder. Bei Bedarf setzen wir Zahlungsansprüche der WEG gegen säumige Eigentümer konsequent durch und treiben diese wo nötig im Rahmen des Forderungsmanagement per Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung bei. Wir vertreten Eigentümer und Verwaltungen außergerichtlich und gerichtlich in ihrem Recht auf eine ordnungsgemäße Verwaltung und führen für die Beteiligten Anfechtungsprozesse.