Maklerrecht

 

Dem Recht der Immobilienmakler und Immobiliendienstleister gilt unsere  besondere Leidenschaft.

 

RA Kilb ist bereits seit dem Jahr 2000 als Rechtsberater für den VDM und nach dessen Fusion mit dem RDM im Jahr 2006 zum Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. als Rechtsberater für den ivd Süd e.V. tätig.

 

Er betreut mit seinem Team den Verband sowie dessen Mitglieder umfassend in allen Fragen des Makler-, Miet- und WEG-Rechts sowie den Belangen des Wettbewerbs- und Arbeitsrechts.

 

Aus dieser langjähigen Tätigkeit ist ein besonderes Verständnis für die wirtschaftlichen und rechtlichen Belange dieser Branche erwachsen. Wir freuen uns über die Möglichkeit, in regelmäßgen Vorträgen, Seminaren und Veröffentlichungen ebenso wie in zahlreichen täglichen Beratungen präventiv Unterstützung für eine möglichst rechtssichere Arbeit geben zu können.

 

In Streitfällen profitieren unsere Mandanten von unseren vertieften Spezialkenntnissen, die vielfach helfen, Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Da das Maklerrecht nur durch wenige Gesetze geregelt und bei den Gerichten häufig wenig Spezialkenntnis vorhanden ist, können wir mit unserer vertieften Kenntnis der Rechtsprechung und ihrer Auswirkungen in vielen Fällen zum Erfolg unserer Mandanten beitragen.

 

Aus demselben Grund unterstützen wir aus Überzeugung Makler und Immobiliendienstleister sowie deren Vermögensschadensversicherungen bei der Abwehr unberechtigter Haftungsansprüche.