Der Kauf / Verkauf einer Immobilie ist schon wegen des hohen Werts ein Geschäft, das einer qualifizierten Begleitung bedarf. Während ein beurkundender Notar kraft Amtes keine der Parteien beraten kann und darf, besteht die Aufgabe des Rechtsanwalts darin, auf die bestmögliche Umsetzung der Interessen seines Auftraggebers zu achten.

Im Rahmen unserer langjährigen Verbundenheit zu zahlreichen Unternehmen der Immobilienwirtschaft begleiten wir Bauträger und Sanierer bei der Vorbereitung und Abwicklung ihrer Kaufverträge, der Prüfung von Gewährleistungsansprüchen sowie der Durchsetzung von Zahlungsansprüchen, wenn erbrachte Leistungen nicht in der vereinbarten Art und Weise bezahlt werden.

Umgekehrt unterstützen wir Erwerber bei der Prüfung und interessengerechten Gestaltung von Grundstückskaufverträgen sowie der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, falls das verkaufte Objekt Mängel aufweist oder versprochene Eigenschaften fehlen.

 

Sind spezialisierte Belange des öffentlichen Baurechts oder Architektenrechts betroffen, binden wir in Abstimmung mit unseren Mandanten bei Bedarf kooperierende Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht ein.