Seit 2007 bin ich ständiger Rechtsberater des ivd Süd e.V. und engagierter rechtlicher Begleiter und Partner zahlreicher Immobilienunternehmen in Baden-Württemberg und Bayern.
Im Rahmen Ihrer ivd-Mitgliedschaft haben Sie die Möglichkeit, einen verbindlichen Termin für eine telefonische Erstberatung Ihrer eigenen Rechtsfragen von maximal 15 Minuten zu buchen.
Für die ivd Beratung haben wir feste Zeitfenster reserviert, in denen ich Ihnen nach bestätigter Buchung zur Besprechung Ihres Anliegens zur Verfügung
stehe.
Bitte beachten Sie, dass die Erstberatung nach den Bestimmungen des ivd nur für Ihre eigenen Rechtsangelegenheiten kostenfrei ist.
Rechtsfragen Ihrer Kunden sind von der kostenfreien ivd Erstberatung nicht gedeckt (siehe ivd Bedingungen unten).
Bitte scrollen - es stehen Zeitfenster am Vormittag und am Nachmittag
zur Verfügung.
1. Im Beitrag inkludierte Leistungen
Mündlicher Rat und Auskunft
Die Rechtsanwälte erteilen den Mitgliedern des IVD Süd mündlich Rat und Auskunft in rechtlichen Angelegenheiten, die unmittelbar mit deren Immobilienwirtschaftlicher Tätigkeit zusammenhängen, nicht aber für Belange und Fragen von Kunden, da hier kein direktes Mandatsverhältnis mit dem Juristen besteht. Auskünfte werden erteilt in den Fachgebieten des Provisions-, des Miet-, WEG- und des Wettbewerbsrechts.
Honoraransprüche der Rechtsanwälte für mündlich erteilten Rat und Auskünfte sind durch das zwischen den Rechtsanwälten und dem IVD Süd vereinbarte Pauschalhonorar (pro Beratungstermin / Fall von ca. 15 min) abgegolten.
Hierzu zählt nicht die Durchsicht langer Schriftsätze/ Verträge oder weiterer umfangreiche Unterlagen (siehe 2.2). Dem Mitglied des IVD Süd entstehen keine zusätzlichen Kosten, soweit die jur. Beratung in dem oben genannten Rahmen bleibt.
2. Kostenpflichtige Leistungen
2.1 Vertretung vor Gericht
Die Rechtsanwälte sind bereit, die Mitglieder des IVD Süd als Prozessbevollmächtigte oder als Korrespondenzanwälte vor Gericht zu vertreten. Hierfür erteilt das Mitglied den Rechtsanwälten im Einzelfall ein gesondertes Mandat, für das - soweit zwischen den Rechtsanwälten und dem Mitglied nichts anderes vereinbart wird - die gesetzlichen Bestimmungen gelten.
2.2 Schriftliche Auskunft, Beurteilung und außergerichtliche Vertretung
Das Mitglied erhält auf Wunsch auch schriftliche Beratung und Beurteilung. Auf ausdrücklichen Wunsch des Mitglieds übernehmen die Rechtsanwälte auch dessen außergerichtliche Vertretung gegenüber Behörden, Gegnern oder sonstigen Dritten.
2.3 Gebühren für kostenpflichtige Leistungen
Die Honorarabrechnung erfolgt gemäß den gesetzlichen Gebühren soweit zwischen den Rechtsanwälten und dem Mitglied nichts anderes vereinbart wird. Soweit eine Kostenerstattung durch Dritte erfolgt, entfällt die Kostenbeteiligung des Mitglieds.
Die Kostenerstattung steht in diesem Fall den Rechtsanwälten auch insoweit zu, als sie höher ist als es die Kostenbeteiligung des Mitglieds wäre.
Auszug aus der Leistungsbeschreibung des IVD Süd