Seit 2007 bin ich ständiger Rechtsberater des ivd Süd e.V. Verband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen Süd e.V. und engagierter Begleiter, Unterstützer und Dienstleister vieler Immobilienunternehmen.
Ich unterstütze den Verband und seine Mitglieder in Baden-Württemberg und Bayern als rechtlicher Ansprechpartner und Berater.
Zugleich bin ich seit vielen Jahren mit hohem Einsatz und großer Freude intensiv in der Aus- und Weiterbildung aktiv und halte zahlreiche Schulungen zu aktuellen Rechtsthemen der Immobilienwirtschaft - nicht nur für den ivd, sondern auch für andere Träger und im Rahmen von Inhouse-Schulungen.
Im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft im ivd Süd e.V. haben sie die Möglichkeit einen verbindlichen Termin für eine telefonische Erstberatung zu buchen.
Nutzen Sie als Mitglied des ivd unseren exklusiven Service und vereinbaren Sie einen festen Telefontermin zur Besprechung Ihres Anliegens.
Für die ivd Beratung haben wir Beratungszeitfenster reserviert, zu denen wir nach Vereinbarung gesichert zur Besprechung Ihres Anliegens zur Verfügung
stehen.
Bitte beachten Sie, dass die Erstberatung nach den Bestimmungen des IVD nur für Ihre eigenen Rechtsangelegenheiten kostenfrei ist.
Rechtsfragen Ihrer Kunden sind von der kostenfreien IVD Erstberatung nicht gedeckt. Deren Beantwortung kann auf Wunsch gerne gegen Kostenerstattung erfolgen.
> Urlaub vom 23.08. bis 09.09.2024 <
In dieser Zeit wenden Sie sich mit Ihren Rechtsfragen bitte wahlweise an die IVD Hotlines oder die beratenden Kollegen in München, Karlsruhe oder Freiburg. Deren Kontaktdaten finden Sie in Ihrem Mitgliederunterlagen.
Ab dem 10.09.2024 stehe ich Ihnen wieder zur Verfügung.
Bitte scrollen - es stehen Zeitfenster am Vormittag und am Nachmittag
zur Verfügung.
1. Im Beitrag inkludierte Leistungen
Die Rechtsanwälte erteilen den Mitgliedern des IVD Süd mündlich Rat und Auskunft in allen rechtlichen Angelegenheiten, die unmittelbar mit deren Immobilienwirtschaftliche Tätigkeit zusammenhängen. Dies gilt insbesondere für Fragen des Provisions-, des Miet- und des Wettbewerbsrechts.
Honoraransprüche der Rechtsanwälte für mündlich erteilten Rat und Auskünfte sind durch das zwischen den Rechtsanwälten und dem IVD Süd vereinbarte Pauschalhonorar (pro Beratung von ca. 20 min) abgegolten. Dem Mitglied des IVD Süd entstehen insoweit keine zusätzlichen Kosten.
2. Kostenpflichtige Leistungen
2.1 Vertretung vor Gericht
Die Rechtsanwälte sind bereit, die Mitglieder des IVD Süd als Prozessbevollmächtigte oder als Korrespondenzanwälte vor Gericht zu vertreten. Hierfür erteilt das Mitglied den Rechtsanwälten im Einzelfall ein gesondertes Mandat, für das - soweit zwischen den Rechtsanwälten und dem Mitglied nichts anderes vereinbart wird - die gesetzlichen Bestimmungen gelten.
2.2 Schriftliche Auskunft, Beurteilung und außergerichtliche Vertretung
Das Mitglied erhält auf Wunsch auch schriftliche Beratung und Beurteilung. Auf ausdrücklichen Wunsch des Mitglieds übernehmen die Rechtsanwälte auch dessen außergerichtliche Vertretung gegenüber Behörden, Gegnern oder sonstigen Dritten.
2.3 Gebühren für kostenpflichtige Leistungen
Die Honorarabrechnung erfolgt gemäß den gesetzlichen Gebühren soweit zwischen den Rechtsanwälten und dem Mitglied nichts anderes vereinbart wird. Soweit eine Kostenerstattung durch Dritte erfolgt, entfällt die Kostenbeteiligung des Mitglieds.
Die Kostenerstattung steht in diesem Fall den Rechtsanwälten auch insoweit zu, als sie höher ist als es die Kostenbeteiligung des Mitglieds wäre.
Auszug aus der Leistungsbeschreibung des IVD Süd