Seit 2007 bin ich ständiger Rechtsberater des ivd Süd e.V. Verband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen Süd e.V. und engagierter Begleiter, Unterstützer und Dienstleister vieler Immobilienunternehmen.
Ich unterstütze den Verband und seine Mitglieder in Baden-Württemberg und Bayern als rechtlicher Ansprechpartner und Berater.
Zugleich bin ich seit vielen Jahren mit hohem Einsatz und großer Freude intensiv in der Aus- und Weiterbildung aktiv und halte zahlreiche Schulungen zu aktuellen Rechtsthemen der Immobilienwirtschaft - nicht nur für den ivd, sondern auch für andere Träger und im Rahmen von Inhouse-Schulungen.
Im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft im ivd Süd e.V. haben sie die Möglichkeit einen verbindlichen Termin für eine telefonische Erstberatung zu buchen.
Nutzen Sie als Mitglied des ivd unseren exklusiven Service, und vereinbaren Sie noch heute einen festen Telefontermin zur Besprechung Ihres Anliegens.
Für die ivd Beratung haben wir Beratungszeitfenster reserviert zu denen wir nach Vereinbarung erreichbar sind.
Nutzen Sie unser Buchungsformular und wählen Sie aus den angebotenen Zeitfenstern den für Sie passenden Termin. Geben Sie ihre Kontaktdaten ein, unter denen wir Sie erreichen können.
Ist Ihr Wunschtermin noch verfügbar melden wir uns zum vereinbarten Termin.
1. Im Beitrag inkludierte Leistungen
Die Rechtsanwälte erteilen den Mitgliedern des IVD Süd mündlich Rat und Auskunft in allen rechtlichen Angelegenheiten, die unmittelbar mit deren Immobilienwirtschaftliche Tätigkeit zusammenhängen. Dies gilt insbesondere für Fragen des Provisions-, des Miet- und des Wettbewerbsrechts.
Honoraransprüche der Rechtsanwälte für mündlich erteilten Rat und Auskünfte sind durch das zwischen den Rechtsanwälten und dem IVD Süd vereinbarte Pauschalhonorar (pro Beratung von ca. 20 min) abgegolten. Dem Mitglied des IVD Süd entstehen insoweit keine zusätzlichen Kosten.
2. Kostenpflichtige Leistungen
2.1 Vertretung vor Gericht
Die Rechtsanwälte sind bereit, die Mitglieder des IVD Süd als Prozessbevollmächtigte oder als Korrespondenzanwälte vor Gericht zu vertreten. Hierfür erteilt das Mitglied den Rechtsanwälten im Einzelfall ein gesondertes Mandat, für das - soweit zwischen den Rechtsanwälten und dem Mitglied nichts anderes vereinbart wird - die gesetzlichen Bestimmungen gelten.
2.2 Schriftliche Auskunft, Beurteilung und außergerichtliche Vertretung
Das Mitglied erhält auf Wunsch auch schriftliche Beratung und Beurteilung. Auf ausdrücklichen Wunsch des Mitglieds übernehmen die Rechtsanwälte auch dessen außergerichtliche Vertretung gegenüber Behörden, Gegnern oder sonstigen Dritten.
2.3 Gebühren für kostenpflichtige Leistungen
Die Honorarabrechnung erfolgt gemäß den gesetzlichen Gebühren soweit zwischen den Rechtsanwälten und dem Mitglied nichts anderes vereinbart wird. Soweit eine Kostenerstattung durch Dritte erfolgt, entfällt die Kostenbeteiligung des Mitglieds.
Die Kostenerstattung steht in diesem Fall den Rechtsanwälten auch insoweit zu, als sie höher ist als es die Kostenbeteiligung des Mitglieds wäre.
Auszug aus der Leistungsbeschreibung des IVD Süd