Gute Anwälte sind leider meist beschäftigt....

Ich bin häufig für meine Mandanten unterwegs, am Telefon oder mit Ausarbeitungen beschäftigt und deshalb nicht immer direkt zu erreichen.

Exklusiver Service  für ivd Mitglieder

Nutzen Sie meinen exklusiven Service für Mitglieder des ivd und vereinbaren Sie einen festen Telefontermin zur Besprechung Ihres Anliegens über das Buchungsformular.

Für die ivd Beratung habe ich im Beratungszeitfenster reserviert, zu denen ich - vorbehaltlich anderer Termine - erreichbar bin.

So geht´s

Wählen Sie aus den angebotenen Zeitfenstern den für Sie passenden Termin.
Geben Sie Ihre Kontaktdaten ein, unter denen ich Sie erreichen kann, dann melde ich mich zum vereinbarten Termin.



Leistungsumfang der ivd Beratung

Auszug aus der Leistungsbeschreibung des IVD Süd:

1. Im Beitrag inkludierte Leistungen
Die Rechtsanwälte erteilen den Mitgliedern des IVD Süd mündlich Rat und Auskunft in allen rechtlichen Angelegenheiten, die unmittelbar mit deren Immobilienwirtschaftliche Tätigkeit zusammenhängen. Dies gilt insbesondere für Fragen des Provisions-, des Miet- und des Wettbewerbsrechts.
Honoraransprüche der Rechtsanwälte für mündlich erteilten Rat und Auskünfte sind durch das zwischen den Rechtsanwälten und dem IVD Süd vereinbarte Pauschalhonorar (pro Beratung von ca. 20 min) abgegolten. Dem Mitglied des IVD Süd entstehen insoweit keine zusätzlichen Kosten.

2.  Kostenpflichtige Leistungen
2.1 Vertretung vor Gericht
Die Rechtsanwälte sind bereit, die Mitglieder des IVD Süd als Prozessbevollmächtigte oder als Korrespondenzanwälte vor Gericht zu vertreten. Hierfür erteilt das Mitglied den Rechtsanwälten im Einzelfall ein gesondertes Mandat, für das - soweit zwischen den Rechtsanwälten und dem Mitglied nichts anderes vereinbart wird - die gesetzlichen Bestimmungen gelten.

2.2 Schriftliche Auskunft, Beurteilung und außergerichtliche Vertretung
Das Mitglied erhält auf Wunsch auch schriftliche Beratung und Beurteilung. Auf ausdrücklichen Wunsch des Mitglieds übernehmen die Rechtsanwälte auch dessen außergerichtliche Vertretung gegenüber Behörden, Gegnern oder sonstigen Dritten.

2.3 Gebühren für kostenpflichtige Leistungen
Die Honorarabrechnung erfolgt gemäß den gesetzlichen Gebühren soweit zwischen den Rechtsanwälten und dem Mitglied nichts anderes vereinbart wird. Soweit eine Kostenerstattung durch Dritte erfolgt, entfällt die Kostenbeteiligung des Mitglieds.
Die Kostenerstattung steht in diesem Fall den Rechtsanwälten auch insoweit zu, als sie höher ist als es die Kostenbeteiligung des Mitglieds wäre.

Auszug aus der Leistungsbeschreibung des IVD Süd:

1. Im Beitrag inkludierte Leistungen
Die Rechtsanwälte erteilen den Mitgliedern des IVD Süd mündlich Rat und Auskunft in allen rechtlichen Angelegenheiten, die unmittelbar mit deren Immobilienwirtschaftliche Tätigkeit zusammenhängen. Dies gilt insbesondere für Fragen des Provisions-, des Miet- und des Wettbewerbsrechts.
Honoraransprüche der Rechtsanwälte für mündlich erteilten Rat und Auskünfte sind durch das zwischen den Rechtsanwälten und dem IVD Süd vereinbarte Pauschalhonorar (pro Beratung von ca. 20 min) abgegolten. Dem Mitglied des IVD Süd entstehen insoweit keine zusätzlichen Kosten.

2.  Kostenpflichtige Leistungen
2.1 Vertretung vor Gericht
Die Rechtsanwälte sind bereit, die Mitglieder des IVD Süd als Prozessbevollmächtigte oder als Korrespondenzanwälte vor Gericht zu vertreten. Hierfür erteilt das Mitglied den Rechtsanwälten im Einzelfall ein gesondertes Mandat, für das - soweit zwischen den Rechtsanwälten und dem Mitglied nichts anderes vereinbart wird - die gesetzlichen Bestimmungen gelten.

2.2 Schriftliche Auskunft, Beurteilung und außergerichtliche Vertretung
Das Mitglied erhält auf Wunsch auch schriftliche Beratung und Beurteilung. Auf ausdrücklichen Wunsch des Mitglieds übernehmen die Rechtsanwälte auch dessen außergerichtliche Vertretung gegenüber Behörden, Gegnern oder sonstigen Dritten.

2.3 Gebühren für kostenpflichtige Leistungen
Die Honorarabrechnung erfolgt gemäß den gesetzlichen Gebühren soweit zwischen den Rechtsanwälten und dem Mitglied nichts anderes vereinbart wird. Soweit eine Kostenerstattung durch Dritte erfolgt, entfällt die Kostenbeteiligung des Mitglieds.
Die Kostenerstattung steht in diesem Fall den Rechtsanwälten auch insoweit zu, als sie höher ist als es die Kostenbeteiligung des Mitglieds wäre.