Honorar

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht Vergütungen vor, deren Höhe vom Gegenstandswert einerseits und dem Umfang sowie der Schwierigkeit der geleisteten Tätigkeiten andererseits abhängig ist. Diese Vergütung stellt die Mindestvergütung unserer Dienstleistung dar.

 

Wir sind Überzeugung, dass besondere Leistungen einer angemessenen Vergütung bedürfen und arbeiten deshalb bevorzugt auf der Grundlage von Zeithonoraren oder Gebührenvereinbarungen, die dem wirtschaftlichen Interesse der Mandanten und der Qualität unserer Arbeit gleichermaßen Rechnung tragen.

 

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